Erziehungsvertrag

zwischen den Eltern und den Lehrerinnen

Grundsatz: Wir beziehen die Eltern in die schulische Arbeit mit ein.

Erziehungsauftrag des Elternhauses
  • Wir entschuldigen das Fehlen unseres Kindes schriftlich.
  • Wir schicken unser Kind pünktlich und ausgeschlafen zur Schule.
  • Wir geben dem Kind ein ausgewogenes Frühstück mit. (Vermeiden Sie bitte Süßigkeiten!)
  • Wir sorgen für die vollständige Bereitstellung der Arbeitsmaterialien und den pfleglichen Umgang damit.
  • Wir schauen in die „Elternmappe“ oder in das Hausaufgabenheft des Kindes
  • (Nachrichten: Schule  –  Eltern und umgekehrt).
  • Wir halten unser Kind an, sich an folgende Schulregeln zu halten:
    • 1. Ich tue anderen nicht weh.
    • 2. Ich mache nichts kaputt.
    • 3. Ich lasse andere Kinder spielen.
    • 4. Ich bleibe in der Pause auf dem Schulhof.
  • Wir leiten unser Kind zur Selbstständigkeit an (An- und Ausziehen, Schuhe binden, Schultasche aufräumen, Sauberkeit u.ä.).
  • Wir nehmen an Elternabenden, Elternsprechtagen, Festen etc. teil.
Erziehungsauftrag der Schule
  • Bei unentschuldigtem Fehlen fragen wir bei den Eltern nach.
  • Wir gehen respektvoll und höflich miteinander um.
  • Wir geben sinnvolle Hausaufgaben, die das Kind in einer bestimmten Zeit erledigen kann und leiten die Kinder zu praktischem Tun an.
  • Wir suchen bei Schwierigkeiten das Gespräch mit allen Beteiligten und bieten auch außerschulische Hilfen an.
  • Wir achten auf den Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus (Postmappe/ KLassenpadlet/ Mailkontakt/ Hausaufgabenheft).
  • Wir vermitteln den Kindern gewaltfreie Konfliktlösungen (z.B. im Klassenrat).
  • Wir fördern durch Hilfsbereitschaft und soziales Verhalten (Lubo).
  • Wir setzen uns für die Schulregeln ein.