„Läusealarm“ – Was nun?

Sollten Sie einmal bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrerin. Sie informiert ohne Namensnennung die anderen Eltern.

Nach der ersten Behandlung mit einem zugelassenen „Läusemittel“ darf Ihr Kind die Einrichtung ohne Attest wieder besuchen. Allerdings muss die Behandlung im Anschluss ggf. mehrfach wiederholt werden.

 

 

Hier finden sie detaillierte Informationen in verschiedenen Sprachen ….